Warum brauchen Au-pairs aus Lateinamerika überhaupt ein Visum?
Au-pairs aus der EU, dem EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Au-pairs aus Lateinamerika sind dagegen in der Regel Drittstaatsangehörige. Für sie gilt ein Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 12 BeschV, und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist Teil des Verfahrens. Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss das Au-pair erfüllen?
- Alter: mindestens 18 Jahre bei Beginn der Tätigkeit; das 27. Lebensjahr darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein – und auch bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten werden.
- Deutschkenntnisse: mindestens Niveau A1, nachgewiesen durch ein A1-Zertifikat.
- Nicht mit der Gastfamilie verwandt. Dass das Au-pair keine eigenen Kinder hat, wird in der Regel erwartet – es ist aber keine gesetzliche Voraussetzung und wird im Einzelfall entschieden.
- Gültiger Reisepass; teils Schulabschluss- oder Gesundheitsnachweis.
Wie läuft der Visumantrag ab?
- Termin bei der deutschen Botschaft im Heimatland vereinbaren und den Visumantrag stellen (vor der Einreise).
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – sie wird im Verfahren eingeholt.
- Dokumente einreichen (siehe unten).
- Einreise mit dem Visum, das zunächst drei Monate gilt.
- Aufenthaltserlaubnis beantragen: Innerhalb dieser drei Monate beantragen Au-pair und Gastfamilie gemeinsam bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für die restliche Zeit.
Welche Dokumente werden gebraucht?
| Dokument | Wer liefert es? |
|---|---|
| Au-pair-Vertrag (Rechte, Pflichten, Taschengeld, Dauer) | Gastfamilie & Au-pair |
| Au-pair-Fragebogen der Gastfamilie | Gastfamilie |
| Einladungsschreiben (u. a. Versicherungszusage) | Gastfamilie |
| A1-Zertifikat (Deutsch-Grundkenntnisse) | Au-pair |
| Reisepass, Passfotos, Lebenslauf, ggf. ärztliche Bescheinigung | Au-pair |
Die Gastfamilie muss außerdem einige eigene Voraussetzungen erfüllen: ein eigenes Zimmer fürs Au-pair, mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, Deutsch als Familiensprache und – bei Au-pairs aus Drittstaaten – die deutsche, schweizerische oder eine europäische Staatsbürgerschaft eines Elternteils bzw. Ehepartners.
Was ist nach der Ankunft zu tun?
Das Einreisevisum gilt drei Monate. In dieser Zeit beantragen Au-pair und Gastfamilie gemeinsam die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Bei Aupairando begleiten wir jeden dieser Schritte – Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen.
Kurz nach der Ankunft stehen die wichtigsten Behördenwege an:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Sie erhalten eine Meldebescheinigung),
- Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde,
- Bankkonto eröffnen – darauf kommt das Taschengeld,
- Steuer-ID (kommt automatisch per Post) & Krankenversicherungskarte,
- Sprachkurs anmelden.
Wie lange dauert alles und wie lange darf das Au-pair bleiben?
Die Bearbeitungszeit an den Botschaften schwankt stark – planen Sie den Prozess deshalb früh ein, oft mehrere Monate vor dem gewünschten Startdatum. Der Au-pair-Aufenthalt selbst dauert mindestens 6 und höchstens 12 Monate; eine Verlängerung über ein Jahr hinaus ist nicht möglich.
Häufige Fragen zum Au-pair-Visum
Wie lange gilt das Au-pair-Visum?
Das Einreisevisum gilt zunächst drei Monate. In dieser Zeit muss vor Ort die Aufenthaltserlaubnis für die restliche Dauer beantragt werden.
Wie lange darf ein Au-pair aus Lateinamerika bleiben?
Mindestens 6, höchstens 12 Monate. Eine Verlängerung über ein Jahr oder eine weitere Au-pair-Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Welche Deutschkenntnisse braucht das Au-pair?
Mindestens Niveau A1, nachgewiesen durch ein A1-Zertifikat.
Welche Dokumente muss die Gastfamilie beisteuern?
Vor allem den Au-pair-Vertrag, den Fragebogen der Gastfamilie und ein Einladungsschreiben mit Versicherungszusage.
Stand: Juni 2026. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze (AufenthG, BeschV) sowie die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörden – bitte vor verbindlichen Schritten die aktuelle Rechtslage prüfen. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passend dazu: Was kostet ein Au-pair wirklich?
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