Visum

Au-pair-Visum für Lateinamerikanerinnen: Schritt für Schritt

Ein Au-pair aus Kolumbien, Mexiko, Peru oder Argentinien braucht für Deutschland ein Visum – anders als Au-pairs aus der EU. Der Ablauf ist überschaubar, wenn man die Reihenfolge kennt. Dieser Ratgeber erklärt das Au-pair-Visum für Drittstaaten Schritt für Schritt: von der deutschen Botschaft über die Bundesagentur für Arbeit bis zur Aufenthaltserlaubnis vor Ort.

Warum brauchen Au-pairs aus Lateinamerika überhaupt ein Visum?

Au-pairs aus der EU, dem EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Au-pairs aus Lateinamerika sind dagegen in der Regel Drittstaatsangehörige. Für sie gilt ein Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 12 BeschV, und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist Teil des Verfahrens. Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden.

Welche Voraussetzungen muss das Au-pair erfüllen?

  • Alter: mindestens 18 Jahre bei Beginn der Tätigkeit; das 27. Lebensjahr darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein – und auch bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten werden.
  • Deutschkenntnisse: mindestens Niveau A1, nachgewiesen durch ein A1-Zertifikat.
  • Nicht mit der Gastfamilie verwandt. Dass das Au-pair keine eigenen Kinder hat, wird in der Regel erwartet – es ist aber keine gesetzliche Voraussetzung und wird im Einzelfall entschieden.
  • Gültiger Reisepass; teils Schulabschluss- oder Gesundheitsnachweis.

Wie läuft der Visumantrag ab?

  1. Termin bei der deutschen Botschaft im Heimatland vereinbaren und den Visumantrag stellen (vor der Einreise).
  2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – sie wird im Verfahren eingeholt.
  3. Dokumente einreichen (siehe unten).
  4. Einreise mit dem Visum, das zunächst drei Monate gilt.
  5. Aufenthaltserlaubnis beantragen: Innerhalb dieser drei Monate beantragen Au-pair und Gastfamilie gemeinsam bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für die restliche Zeit.

Welche Dokumente werden gebraucht?

DokumentWer liefert es?
Au-pair-Vertrag (Rechte, Pflichten, Taschengeld, Dauer)Gastfamilie & Au-pair
Au-pair-Fragebogen der GastfamilieGastfamilie
Einladungsschreiben (u. a. Versicherungszusage)Gastfamilie
A1-Zertifikat (Deutsch-Grundkenntnisse)Au-pair
Reisepass, Passfotos, Lebenslauf, ggf. ärztliche BescheinigungAu-pair

Die Gastfamilie muss außerdem einige eigene Voraussetzungen erfüllen: ein eigenes Zimmer fürs Au-pair, mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, Deutsch als Familiensprache und – bei Au-pairs aus Drittstaaten – die deutsche, schweizerische oder eine europäische Staatsbürgerschaft eines Elternteils bzw. Ehepartners.

Was ist nach der Ankunft zu tun?

Die 3-Monats-Frist

Das Einreisevisum gilt drei Monate. In dieser Zeit beantragen Au-pair und Gastfamilie gemeinsam die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Bei Aupairando begleiten wir jeden dieser Schritte – Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen.

Kurz nach der Ankunft stehen die wichtigsten Behördenwege an:

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Sie erhalten eine Meldebescheinigung),
  • Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde,
  • Bankkonto eröffnen – darauf kommt das Taschengeld,
  • Steuer-ID (kommt automatisch per Post) & Krankenversicherungskarte,
  • Sprachkurs anmelden.

Wie lange dauert alles und wie lange darf das Au-pair bleiben?

Die Bearbeitungszeit an den Botschaften schwankt stark – planen Sie den Prozess deshalb früh ein, oft mehrere Monate vor dem gewünschten Startdatum. Der Au-pair-Aufenthalt selbst dauert mindestens 6 und höchstens 12 Monate; eine Verlängerung über ein Jahr hinaus ist nicht möglich.

Häufige Fragen zum Au-pair-Visum

Wie lange gilt das Au-pair-Visum?

Das Einreisevisum gilt zunächst drei Monate. In dieser Zeit muss vor Ort die Aufenthaltserlaubnis für die restliche Dauer beantragt werden.

Wie lange darf ein Au-pair aus Lateinamerika bleiben?

Mindestens 6, höchstens 12 Monate. Eine Verlängerung über ein Jahr oder eine weitere Au-pair-Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Welche Deutschkenntnisse braucht das Au-pair?

Mindestens Niveau A1, nachgewiesen durch ein A1-Zertifikat.

Welche Dokumente muss die Gastfamilie beisteuern?

Vor allem den Au-pair-Vertrag, den Fragebogen der Gastfamilie und ein Einladungsschreiben mit Versicherungszusage.

Stand: Juni 2026. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze (AufenthG, BeschV) sowie die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörden – bitte vor verbindlichen Schritten die aktuelle Rechtslage prüfen. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passend dazu: Was kostet ein Au-pair wirklich?

Wir übernehmen die Visum-Begleitung

Vertrag, Einladungsschreiben, Botschaftstermin, Aufenthaltserlaubnis: Bei Aupairando übernehmen wir die komplette Visum-Begleitung für Sie.

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