§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Such-Begleitungs-, Service- und Betreuungsleistungen im Rahmen des Au-pair-Programms zwischen der Ronny Bacher & Yesi Anais Bacher GbR (Geschäftsbezeichnung „Aupairando“), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschafter Ronny Bacher und Yesi Bulege Hinostroza, Hans-Fromm-Straße 4, 01127 Dresden (nachfolgend „Agentur“ oder „Aupairando“) und ihren Kundinnen und Kunden. Jeder Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung berechtigt; beide haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und gesamtschuldnerisch.
(2) „Gastfamilie“ ist eine in Deutschland ansässige Familie, die ein Au-pair aufnehmen möchte. „Au-pair“ ist eine vermittlungssuchende Person aus Lateinamerika. „Kunde“ bezeichnet Gastfamilie und/oder Au-pair. Kunden sind in der Regel Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur betreibt keine eigene Au-pair-Suche und unterhält kein eigenes Bewerberregister. Die Gastfamilie sucht und wählt ihre Kandidatin selbst aus – in der Regel über die gängigen Au-pair-Portale (z. B. AuPair.com, AuPairWorld). Sie meldet sich dort selbst an, führt ihr Nutzerkonto in eigenem Namen und nimmt den Kontakt zu den Kandidatinnen selbst auf; die Portale untersagen es in ihren Nutzungsbedingungen regelmäßig, dass Dritte im Konto eines Nutzers handeln oder für ihn suchen. Die Agentur berät die Gastfamilie bei dieser Suche und erbringt den Full-Service rund um die von der Gastfamilie ausgewählte Kandidatin.
(2) Die Leistungen der Agentur umfassen insbesondere:
- Such-Begleitung: Beratung zu einem aussagekräftigen Suchprofil, Kriterien und Filter für die Vorauswahl, Eingrenzung und Einschätzung geeigneter Kandidatinnen, Interview-Leitfaden und Checklisten – die Eingaben auf den Portalen nimmt die Gastfamilie selbst vor;
- Prüfung der ausgewählten Kandidatin: Identität und Reisepass, Alter, Sprachkenntnisse, Ausbildung und Betreuungserfahrung, Referenzen, Versicherbarkeit sowie die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen;
- Vertragsunterlagen: zweisprachiger Au-pair-Vertrag (Deutsch/Spanisch) und Einladungsschreiben;
- Visum-Begleitung einschließlich Botschaftsunterlagen, Terminplanung und Verlängerung;
- Assistenz bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, Bankkonto und Behördenanmeldung;
- digitale Guides (PDF) für Gastfamilie und Au-pair;
- Betreuung: drei Monate intensive Betreuung ab Ankunft des Au-pairs sowie Erreichbarkeit und Konfliktvermittlung über den gesamten Aufenthalt.
(3) Die Agentur schuldet die Begleitung als einheitliche Gesamtleistung. Die Aufzählung in Absatz 2 beschreibt, was der Gastfamilie über den gesamten Zeitraum zur Verfügung steht; sie ist kein Baukasten aus einzeln bepreisten Leistungen. Welche dieser Leistungen die Gastfamilie tatsächlich abruft, entscheidet sie selbst. Ruft sie einzelne Leistungen nicht ab, erbringt sie sie selbst oder überträgt sie sie Dritten, mindert das die Vergütung nicht und begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Nachlass.
(4) Nicht Gegenstand des Vertrags sind Leistungen Dritter, die die Gastfamilie unmittelbar selbst bezieht und bezahlt – insbesondere kostenpflichtige Premium-Zugänge der Au-pair-Portale, Versicherungsbeiträge, Sprachkursgebühren, Visumgebühren und Reisekosten.
(5) Die Agentur schuldet ein sorgfältiges Bemühen bei der Erbringung der Leistungen nach Absatz 2, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewähr dafür, dass die Gastfamilie eine geeignete Kandidatin findet, sowie keine Gewähr für die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis, für das Zustandekommen oder den Fortbestand des Au-pair-Verhältnisses oder für ein bestimmtes Verhalten von Gastfamilie oder Au-pair. Der Vergütungsanspruch hängt dementsprechend nicht vom Vermittlungserfolg ab.
(6) Das Au-pair-Verhältnis selbst kommt ausschließlich zwischen Gastfamilie und Au-pair zustande (Au-pair-Vertrag). Die Agentur wird nicht Partei dieses Verhältnisses.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Auf Anfrage übersendet die Agentur der Gastfamilie den Dienstleistungsvertrag in Textform, in der Regel als PDF per E-Mail; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung nach § 7 und das Muster-Widerrufsformular sind ihm beigefügt.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die von der Gastfamilie unterzeichnete Fassung der Agentur zugeht. Die Rücksendung kann elektronisch erfolgen – eingescannt, abfotografiert oder digital signiert. Dieser Zeitpunkt ist zugleich für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 7 maßgeblich.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Unterlagen, die für das Au-pair bestimmt sind, stellt die Agentur zusätzlich in spanischer Sprache bereit; für die Auslegung dieses Vertrags ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Begleitung nach § 2 beträgt 500 € als Pauschalfestpreis. Sie gilt die Gesamtleistung nach § 2 Absatz 3 ab – also die durchgehende Verfügbarkeit der Agentur über den gesamten Zeitraum – und ist unabhängig davon, welche Einzelleistungen die Gastfamilie abruft und wie lange die Suche dauert. Weitere Gebühren der Agentur fallen nicht an; unberührt bleiben die von der Gastfamilie unmittelbar selbst getragenen Kosten nach § 2 Absatz 4.
(2) Beauftragt dieselbe Gastfamilie die Agentur erneut für ein weiteres Au-pair, ermäßigt sich die Vergütung des Folgeauftrags um 20 %.
(3) Die Vergütung wird mit Ablauf der Widerrufsfrist (§ 7) fällig; die Rechnung wird erst danach gestellt. Sie ist im Voraus zu zahlen (Vorkasse) – ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto; es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Die Agentur erbringt die Leistungen nach § 2, sobald die Zahlung eingegangen ist; vorbereitende Leistungen während der Widerrufsfrist bleiben nach § 7 Absatz 2 möglich.
(4) Der Leistungszeitraum ist offen: Die Agentur begleitet die Gastfamilie, bis ein Au-pair gefunden und der Aufenthalt begonnen hat, und betreut anschließend nach Maßgabe von § 2 Absatz 2. Wie lange die Suche dauert, hängt maßgeblich vom Angebot auf den Portalen und von den Anforderungen der Gastfamilie ab und liegt außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
(5) Umsatzsteuer: Die Agentur ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus – „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten der Gastfamilie
Die Gastfamilie verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Au-pair-Programms einzuhalten, namentlich:
- Aufnahme des Au-pairs als vollwertiges Familienmitglied und Bereitstellung eines eigenen, angemessen möblierten Zimmers sowie voller Verpflegung;
- Beschäftigung von höchstens 30 Stunden pro Woche (max. 6 Stunden/Tag) mit leichten Aufgaben der Kinderbetreuung und Haushaltshilfe;
- Zahlung des gesetzlich vorgesehenen monatlichen Taschengeldes sowie eines Beitrags zum Sprachkurs nach Maßgabe der geltenden Regelungen;
- Gewährung angemessener Freizeit, freier Tage und bezahlten Urlaubs;
- Abschluss bzw. Sicherstellung der erforderlichen Versicherungen sowie Erfüllung der melde- und aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten;
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Agentur.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Au-pairs
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Person, Qualifikation, Sprachkenntnissen und Gesundheit sowie Vorlage der erforderlichen Unterlagen;
- eigenverantwortliche Mitwirkung im Visum- und Vorbereitungsprozess;
- Einhaltung der vereinbarten Aufgaben und der Hausordnung der Gastfamilie im Rahmen des Au-pair-Programms.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ronny Bacher & Yesi Anais Bacher GbR, Hans-Fromm-Straße 4, 01127 Dresden, info@aupairando.de, Telefon +49 151 51904178) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Ronny Bacher & Yesi Anais Bacher GbR (Aupairando), Hans-Fromm-Straße 4, 01127 Dresden,
info@aupairando.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung: Such-Begleitung und Full-Service im Rahmen des
Au-pair-Programms
Bestellt am/erhalten am (*): __________ · Name: __________ · Anschrift: __________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________ · Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Leistungen während der Widerrufsfrist. Die Agentur kann bereits während der Widerrufsfrist mit vorbereitenden Leistungen beginnen, insbesondere mit der Prüfung der Angaben und Unterlagen. Sie tut dies auf eigenes Risiko: Ein vorzeitiger Beginn der Leistungen im Sinne des § 357 Absatz 8 BGB wird nicht vereinbart und nicht von Ihnen verlangt. Widerrufen Sie innerhalb der Frist, schulden Sie daher keinen Wertersatz. Da die Vergütung erst mit Ablauf der Widerrufsfrist fällig wird (§ 4 Absatz 3), ist im Widerrufsfall auch nichts zurückzuzahlen; eine etwaige bereits geleistete Zahlung wird vollständig erstattet.
(3) Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob bereits ein Au-pair gefunden wurde. Ein ausbleibender Vermittlungserfolg begründet weder ein Widerrufsrecht noch verlängert er die Widerrufsfrist; nach Ablauf der vierzehn Tage ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
§ 8 Vorzeitiges Ende des Au-pair-Verhältnisses
(1) Tritt das ausgewählte Au-pair die Stelle nicht an oder endet das Au-pair-Verhältnis vorzeitig, berührt dies den Vertrag zwischen Gastfamilie und Agentur nicht. Da die Agentur keine eigene Au-pair-Suche betreibt (§ 2 Absatz 1), schuldet sie insbesondere keine Ersatzvermittlung.
(2) Die Agentur begleitet die Gastfamilie auf deren Wunsch erneut bei der Suche nach einer weiteren Kandidatin und erbringt für diese nochmals die Leistungen nach § 2 Absatz 2. Diese erneute Begleitung erfolgt ohne zusätzliche Vergütung, wenn das Au-pair-Verhältnis innerhalb von acht Wochen nach der Ankunft des Au-pairs endet oder gar nicht erst angetreten wird, ohne dass die Gastfamilie dies zu vertreten hat. Der Anspruch besteht einmalig, ist nicht auf Dritte übertragbar und kann nicht in Geld abgegolten werden. In allen übrigen Fällen gilt der ermäßigte Folgepreis nach § 4 Absatz 2.
(3) Eine Rückerstattung der Vergütung findet in diesen Fällen nicht statt – weder ganz noch anteilig. Als Ausgleich steht der Gastfamilie die erneute Begleitung nach Absatz 2 offen. Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden – insbesondere im Visumverfahren – hat die Agentur nicht zu vertreten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft bis zum Ende des begleiteten Au-pair-Aufenthalts. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie ein etwaiges gesetzliches Recht zur jederzeitigen Kündigung (§ 627 BGB) bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Endet der Vertrag vorzeitig durch Kündigung, steht der Agentur der ihrer bisherigen Tätigkeit entsprechende Teil der Vergütung zu (§ 628 Absatz 1 BGB). Maßgeblich ist auch hier der angefallene Aufwand im Verhältnis zum Gesamtumfang der Begleitung, nicht die Zahl der abgerufenen Einzelleistungen (§ 2 Absatz 3). Ein etwaiger Restbetrag wird innerhalb von vierzehn Tagen erstattet.
(4) Das Widerrufsrecht nach § 7 bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Da die Agentur ausschließlich begleitend und unterstützend tätig ist und die Auswahl des Au-pairs durch die Gastfamilie erfolgt (§ 2 Absatz 1), haftet sie insbesondere nicht für das Verhalten, die Eignung oder die Pflichterfüllung von Gastfamilie oder Au-pair, für die Richtigkeit der von diesen gemachten Angaben oder für Entscheidungen von Behörden.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Der Kunde willigt ein, dass die zur Durchführung der Vermittlung erforderlichen Daten an die jeweils andere Vertragspartei (Gastfamilie bzw. Au-pair) und an notwendige Dritte (z. B. Behörden, Versicherungen) weitergegeben werden.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Die Agentur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.